Pflegefachassistenz

Voraussetzung Mindestens zehn erfolgreich abgeschlossene Schulstufen
Mindestalter 17 Jahre
Anmeldefrist bis 17. Mai für die Herbstausbildung, bis 6. Dezember für die Frühjahrsausbildung
Dauer der Ausbildung Vollzeit : 2 Jahre Insgesamt: 3.200 Stunden
Abschluss Pflegefachassistent/in
Inskriptionsgebühr 59,00 €

1. Ausbildungsjahr

Themenfelder Stunden
Grundzüge der professionellen Pflege 70
Pflegeprozess 1 (einschließlich EDV) 60
Beziehungsgestaltung und Kommunikation 100
Grundzüge und Prinzipien der Akut- und Langzeitpflege einschließlich Pflegetechnik 300
Grundzüge medizinischer Diagnostik und Therapie in der Akut- und Langzeitversorgung einschließlich medizinische Pflegetechnik 200
Kooperation, Koordination und Organisation 30
Entwicklung und Sicherung von Qualität 20
Lernbereich, Training und Transfer 20

2. Ausbildungsjahr

Themenfelder Stunden
Grundzüge der professionellen Pflege II 80
Pflegeprozess II (einschließlich EDV) 100
Zielgruppen- und settingorientierte Beziehungsgestaltung und Kommunikation 160
Zielgruppen- und settingorientierte Pflege einschließlich Pflegetechnik 190
Zielgruppen- und settingorientierte medizinische Diagnostik und Therapie einschließlich medizinischer Pflegetechnik 200
Kooperation, Koordination und Organisation II 40
Entwicklung und Sicherung von Qualität II 40
Lernbereich, Training und Transfer 20
Modul Schriftliche Arbeit im Fachbereich

Praktikum

Praktikum Fachbereich
Akutpflege Operative und konservative medizinische Fachbereiche
Langzeitpflege Pflegeheim Mobile Pflege Geriatrische Tageszentren Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen (mit Pflegeschwerpunkt)
Wahlpraktikum Mobile, ambulante, teilstationäre und stationäre Versorgungsformen

Tätigkeitsbereiche

Mitwirkung an und Durchführung der ihnen von Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege übertragenen Pflegemaßnahmen: 

  • Mitwirkung beim Pflegeassessment
  • Beobachtung des Gesundheitszustandes
  • Durchführung der an sie übertragenen Pflegemaßnahmen
  • Information, Kommunikation und Begleitung
  • Mitwirkung an der praktischen Ausbildung in der Pflegeassistenz
Handeln in Notfällen:
  • Erkennen und Einschätzen von Notfällen und Setzen entsprechender Maßnahmen
  • Eigenverantwortliche Durchführung lebensrettender Sofortmaßnahmen, sofern und soweit ein Arzt nicht zur Verfügung steht.
Mitwirkung bei Diagnostik und Therapie nach schriftlicher ärztlicher Anordnung und unter Aufsicht von Ärztinnen/Ärzten oder Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege:
  • Verabreichung von lokalen, transdermalen, oralen und inhalativen Arzneimitteln
  • Verabreichung von subkutanen Insulininjektionen und subkutanen Injektionen von blutgerinnungshemmenden Arzneimitteln
  • Standardisierte Blut-, Harn- und Stuhluntersuchungen sowie Blutentnahme aus der Kapillare im Rahmen der Patientennahen Labordiagnostik
  • Blutentnahme aus der Vene, ausgenommen bei Kindern
  • Durchführung von Mikro- und Einmalklistieren
  • Durchführung einfacher Wundversorgung, einschließlich Anlegen von Verbänden, Wickeln und Bandagen
  • Durchführung der Sondenernährung bei liegenden Magensonden
  • Absaugen aus den oberen Atemwegen sowie dem Tracheostoma in stabilen Pflegesituationen
  • Erhebung und Überwachung von medizinischen Basisdaten (Puls, Blutdruck, Atmung, Temperatur, Bewusstseinslage, Gewicht, Größe, Ausscheidungen)
  • Einfache Wärme-, Kälte- und Lichtanwendungen.
Alle Tätigkeitsbereiche der Pflegeassistenz und zusätzlich:
  • die eigenverantwortliche Durchführung der ihnen von Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege oder Ärzten übertragenen Aufgaben der Pflegeassistenz
  • Anleitung und Unterweisung von Auszubildenden der Pflegeassistenzberufe
  • die eigenverantwortliche Durchführung der ihnen von Ärzten übertragenen weiteren Tätigkeiten im Rahmen der Mitwirkung bei Diagnostik und Therapie:
  • Durchführung standardisierter diagnostischer Programme, wie EKG, EEG, BIA, Lungenfunktionstest,
  • Legen und Entfernen von transnasalen und transoralen Magensonden,
  • Setzen und Entfernen von transurethralen Kathetern bei der Frau, ausgenommen bei Kindern,
  • Ab- und Anschluss laufender Infusionen, ausgenommen Zytostatika und Transfusionen mit Vollblut und/oder Blutbestandteilen, bei liegendem periphervenösen Gefäßzugang, die Aufrechterhaltung dessen Durchgängigkeit sowie gegebenenfalls die Entfernung desselben,
  • Anlegen von Miedern, Orthesen und elektrisch betriebenen Bewegungsschienen nach vorgegebener Einstellung.

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