heimhilfe

Voraussetzungen Positiv abgeschlossene Schulpflicht
Mindestalter 17 Jahre
Dauer der Ausbildung 6 Monate berufsbegleitend, Unterricht: Di., Mi. und Do. 17:00-21:00 Uhr
Inskriptionsgebühr 59,00 €
Ausbildungskosten 1.364,00 €

Theoretische Ausbildung

Themenfelder Stunden
Dokumentation 4
Ethik und Berufskunde 8
Erste Hilfe 20
Grundzüge der angewandten Hygiene 6
Grundpflege und Beobachtung 60
Grundzüge der Pharmakologie 20
Grundzüge der angewandten Ernährungslehre und Diätkunde 8
Grundzüge der Ergonomie und Mobilisation 20
Haushaltsführung 12
Grundzüge der Gerontologie 10
Grundzüge der Kommunikation und Konfliktbewältigung 26
Grundzüge der sozialen Sicherheit 20

Praktische Ausbildung

Praktikum Fachbereich
Ambulante, mobile Betreuung Gesundheits- und Sozialsprengel. Lebenshilfe
Stationäre Betreuung Altenheim, Pflegeheim, Wohnheim

Bewerbung und Aufnahmevoraussetzung

Bewerbungsunterlagen:

  • Ausgefülltes Bewerbungsformular
  • Lebenslauf
  • Passfoto
  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Zeugnis der 9. Schulstufe
  • Strafregisterbescheinigung (nicht älter als drei Monate)

Aufnahmevoraussetzungen:

  • Vertrauenswürdigkeit
  • Persönliche Eignung
  • Positiv abgeschlossene Schulpflicht
  • Gesundheitliche Eignung
  • Gute Kenntnisse der deutschen Sprache (mind. Level B2)

Tätigkeitsbereiche

Eigenverantwortlichen Bereich: in dem Sie im Rahmen der Betreuungsplanung auf Anordnung von Klientinnen und Klienten oder Angehörigen der Sozial- und Gesundheitsberufe Aufgaben im hauswirtschaftlichen Bereich ausführen und einen Bereich, in dem Sie Tätigkeiten der Basisversorgung nach den Bestimmungen des Gesundheits- und Krankenpflegegesetztes, ausschließlich unter Anleitung und Aufsicht von Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege durchführen. Der eigenverantwortliche Aufgabenbereich umfasst insbesondere

  • hauswirtschaftliche Tätigkeiten, insbesondere Sorge für Sauberkeit und Ordnung in der unmittelbaren Umgebung der betreuten Personen,
  • Beheizen der Wohnung, Beschaffen des Brennmaterials,
  • Unterstützung bei Besorgungen außerhalb des Wohnbereichs,
  • Unterstützung bei der Zubereitung und Einnahme von Mahlzeiten,
  • einfache Aktivierung, wie Anregung zur Beschäftigung,
  • Förderung von Kontakten im sozialen Umfeld,
  • hygienische Maßnahmen wie die Wäschegebarung,
  • Beobachtung des Allgemeinzustandes und rechtzeitiges Herbeiholen von Unterstützung durch andere Berufsgruppen,
  • Unterstützung von Pflegepersonal und
  • Dokumentation

Die Unterstützung bei der Basisversorgung erfolgt ausschließlich unter Anleitung und Aufsicht von Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege. Unter Basisversorgung versteht man einfache, unterstützende Tätigkeiten an selbstbestimmten Klienten und Klientinnen. Diese Tätigkeiten umfassen folgende Bereiche:

  • die Unterstützung bei der oralen Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme einschließlich der Arzneimittelaufnahme,
  • die Unterstützung bei der Körperpflege,
  • die Unterstützung beim An- und Auskleiden,
  • die Unterstützung bei der Benützung der Toilette oder Leibstuhl einschließlich Hilfestellung beim Wechsel von Inkontinenzprodukten und
  • die Unterstützung beim Aufstehen, Niederlegen, Niedersetzen und Gehen
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